Elterngremien

In der Schule trägt die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulleitung und Lehrern zum Erfolg bei. Wenn Eltern und Schule eine Partnerschaft eingehen, die auf gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung basiert, können sich die sozialen und schulischen Kompetenzen unserer Schüler besser entfalten. Ein wertschätzendes Miteinander schafft ein angenehmes Schulklima, in dem sich beide Erziehungspartner, Eltern und Schule, zum Wohl des Kindes unterstützen und ergänzen.

Klassenpflegschaft

Was oft als „Elternabend“ bezeichnet wird, heißt offiziell „Klassenpflegschaftsversammlung“ und bezeichnet ein meist abendliches Treffen von Lehrern und Eltern einer Schulklasse im Klassenzimmer der Schüler.
Themen auf der Tagesordnung sind unter anderem: Wahl der Elternvertreter, geplante Lerninhalte des kommenden Schuljahres, Organisation von Ausflügen, Klassenfahrten, andere Termine im Schuljahr und generell Organisatorisches wie Anschaffungen (aus der Klassenkasse) etc. 

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler der Klasse sowie alle Lehrer, die an der Klasse regelmäßig unterrichten.

Aus der Gemeinschaft der versammelten Eltern wird bei der Klassenpflegschaftsversammlung ein/e Vorsitzende(r) samt Stellvertreter(in) gewählt. Diese beiden Eltern sind damit die Elternvertreter ihrer Klasse.

Die Aufgaben der Klassenpflegschaftsvertreter sind vielfältig.
Unter anderem umfassen sie:

  • ein offenes Ohr für das, was in der Klasse / bei den Eltern vor sich geht, und sind Ansprechpartner für die Eltern der Klasse
  • bemühen sich im Falle von die Klasse insgesamt betreffenden Konflikten / Problemen um eine Lösung
  • die Teilnahme an den Sitzungen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft,
  • die Organisation ggf. Veranstaltungen innerhalb der Klasse
  • Die Planung und Leitung der nächsten Klassenpflegschaftssitzung (in Absprache mit Klassenlehrer

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung aller Eltern der Schülerschaft einer Schule. Mitglieder sind die gewählten Elternvertreter/innen der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreter/innen. Dem Elternbeirat obliegt es u.a., das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten.

In der ersten Sitzung des Elternbeirats, spätestens neun Wochen nach Beginn des Schuljahres muss der Elternbeirat aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n gewählt haben. Sie sind Ansprechpartner für die Elternbeiräte der Schule. Anliegen aus den Klassen werden an sie herangetragen. Beide nehmen Kraft ihres Amtes an den Sitzungen der Schulkonferenz teil.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen. Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben. Eine Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung der zuständigen Konferenz beraten werden.

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium unserer Schule.

Den Vorsitz übt der Schulleiter aus. Sein Stellvertreter ist der Elternbeiratsvorsitzende. An der Grundschule Niederbühl wird die Schulkonferenz durch zwei gewählte Elternvertreter und zwei Lehrkräfte komplettiert.

 

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