Hitzefrei

Die Sommer werden immer wärmer und an besonders heißen Tagen wünschen sich viele Schüler „Hitzefrei“. Ein verständlicher Wunsch, den auch viele Lehrer teilen.

Hier die rechtliche Regelung:

  • Die Schulleitung „kann“ Hitzefrei erteilen, wenn die Temperatur um 10:00 Uhr morgens 25°C im Schatten übersteigt.
  • Diese „Kann-Regel“ gilt nicht alleine, sondern wird durch individuelle Faktoren ergänzt, wie:

          - Wie stark geht der Wind?
          - Liegen die Klassenzimmer im Schatten?
          - Liegt die Schule im Schatten?
          - Wie kühlend ist die Bausubstanz des Schulgebäudes?
          - Ist das Klassenzimmer gedämmt?
          - Ist eine Klimaanlage vorhanden?

Die Schulleitung der Grundschule Niederbühl vermeidet es in der Regel „Hitzefrei“ zu erteilen, denn in der konkreten organisatorischen Umsetzung tauchen sehr schnell Probleme auf:

  • Berufstätige Eltern verlassen sich darauf, dass die Kinder bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule beaufsichtigt sind.
  • Auch alle anderen Eltern und Großeltern haben ihre Termine für den Tag organisiert und sind nicht immer erreichbar.
  • Es ist schwierig bis unmöglich für das Sekretariat, alle Eltern in kürzester Zeit darüber zu informieren, dass die Schüler nach Hause kommen. (Telefonketten sind in diesem Fall nicht ausreichend.)
  • Die Schülerschaft teilt sich also in zwei Gruppen. Die Schüler, die nach Hause geschickt werden können, und die Schüler, die in der Schule verbleiben müssen, da die Eltern nicht erreicht wurden. Das ist häufig mit Tränen verbunden.
  • Erschwerend kommt hinzu, dass das Sekretariat nur an zwei Tagen der Woche besetzt ist. Hitzefrei wird es also insgesamt nur in den seltensten Fällen geben. Vielmehr werden die Lehrer bei großer Hitze darauf achten, dass der Unterricht den Umständen angepasst wird.
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