Vorgehen bei Kopflausbefall

Sollten Sie oder ein Arzt bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, sind Sie verpflichtet, die Leitung der Schule darüber zu informieren. Diese wird dann in anonymisierter Form alle Eltern der Schule per E-Mail über den Befall informieren.

Die Schule ist auch verpflichtet, das Gesundheitsamt über das Auftreten von Kopfläusen in der Schule zu unterrichten. Auch hier werden keine Namen weitergegeben.

Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei Kopflausbefall entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Kopflausbefall ist keine persönliche Schande, es kann jeder betroffen sein, nur muss man etwas dagegen unternehmen.

Aktuelles
Einschulung 2022
Herzlich willkommen in der Grundschule Niederbühl!
Aktuelles
Projekttage zum Thema „soziales Lernen“
Ein gutes Miteinander der Schulgemeinschaft nachhaltig fördern!
Aktuelles
Jugend trainiert für Olympia: Judo
Erfolgreiche Teilnahme eines Niederbühler Judoka bei "Jugend trainiert für Olympia"