Vorgehen bei Kopflausbefall
Sollten Sie oder ein Arzt bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, sind Sie verpflichtet, die Leitung der Schule darüber zu informieren. Diese wird dann in anonymisierter Form alle Eltern der Schule per E-Mail über den Befall informieren.
Die Schule ist auch verpflichtet, das Gesundheitsamt über das Auftreten von Kopfläusen in der Schule zu unterrichten. Auch hier werden keine Namen weitergegeben.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei Kopflausbefall entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Kopflausbefall ist keine persönliche Schande, es kann jeder betroffen sein, nur muss man etwas dagegen unternehmen.